Betriebliche Innovationsprojekte

Ausgelaufen mit 31.12.2022

Was wird gefördert?
Die im Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung festgelegten wirtschaftspolitischen Ziele und Strategien liegen insbesondere darin, Salzburgs Position als innovations- und wissensorientierter Wirtschaftsraum auszubauen und eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu implementieren. Das soll durch die Nutzung der vorhandenen Potenziale und Stärken, die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise und eine fach-, ebenen- und regionsübergreifende Zusammenarbeit geschehen. Themenschwerpunkte gibt es insbesondere in den Bereichen:
  • Bauen und Sanieren,
  • Holzprodukte und -technologien,
  • Kreativwirtschaft,
  • Biowissenschaften und angewandte Gesundheitsforschung ("life sciences"),
  • IKT und neue Medien.
Die gegenständliche Förderungsaktion dient der Umsetzung dieses strategischen Wirtschaftsprogramms. Es können Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bzw. zu deren wesentlicher Verbesserung gefördert werden. Eine genaue Beschreibung der förderbaren Projekte finden Sie in der unten verlinkten Richtlinie zur Innovationsförderung.
Warum wird gefördert? Ziel der Förderungsaktion ist es, betriebliche Innovationen anzustoßen, auszubauen und zu beschleunigen. Das soll zur Verbesserung der Marktchancen und Ertragskraft von Salzburger Unternehmen und weiters zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Salzburger Wirtschaft und damit verbundenen positiven Arbeitsplatzeffekten führen.
Wer wird gefördert?

Förderungsempfänger können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, über eine Betriebsstätte in Salzburg verfügen und die das Innovationsvorhaben, das im Rahmen dieser Förderaktion gefördert werden soll, in dieser Betriebsstätte durchführen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung eines Innovationsvorhabens im Rahmen der gegenständlichen Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses.

Die Förderung beträgt regulär maximal 20 % der förderbaren Kosten, max. 20.000 Euro.

Zusätzlich kann ein Bonus in Höhe von jeweils 5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch jeweils ein Betrag von maximal 5.000 Euro, gewährt werden:

  • für umwelt- und ressourcenschonende Effekte des Vorhabens,
  • für Unternehmen, deren Betriebsstätte in den südlichen Landesteilen liegt (politische Bezirke St. Johann, Tamsweg und Zell am See sowie die Lammertal-Gemeinden Abtenau, Annaberg-Lungötz und Rußbach),
  • für kooperative Innovationsvorhaben zwischen zwei Unternehmen, wobei auf das einzelne Unternehmen mindestens 40 % der gesamten Projektkosten entfallen müssen und jedes Unternehmen einen eigenen Antrag gemäß dieser Richtlinie zu stellen hat.

Es können maximal zwei Boni in Anspruch genommen werden.

Die projektbezogene Zusammenarbeit des Förderwerbers mit anerkannten Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen kann im Rahmen der geltenden Richtlinienbestimmungen besonders unterstützt werden.

Wo wird gefördert? Unternehmen im Bundesland Salzburg.
Wann wird gefördert? Die Innovationsförderung des Landes Salzburg kann bis 31.12.2022 nach Maßgabe der budgetären Mittel bereitgestellt werden.
Weiteres Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme mit der Innovation Salzburg GmbH, die Sie umfassend bei der Entwicklung des Projektes und der Beantragung der Förderung unterstützt.