Forschung, Technologie und Innovation (FTI)

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Was wird gefördert?
Forschungs- und Transferprojekte von Salzburger Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen.
  • Personalkosten (z.B. Drittmittelpersonal)
  • Gemeinkosten/Overheadkosten als Pauschale in Höhe von 25% der Personalkosten
  • Sach- und Materialkosten sowie Drittkosten/Externe Dienstleistungen
  • bauliche und technische Adaptierungen von Laborflächen oder Forschungsinfrastrukturen
Der Finanzierungsanteil beträgt für den Förderungswerber/die Forschungseinrichtung zumindest 10% bezogen auf die förderbaren Projektkosten. Von den Unternehmenspartnern ist eine Beteiligung im Ausmaß von 25% als Geldleistung aufzubringen.
Warum wird gefördert? 
Ziel dieser Förderungsaktion ist es, die Forschungskompetenz sowohl in den Salzburger Forschungseinrichtungen als auch in Salzburger Unternehmen zu steigern und den Wissenstransfer zu optimieren. Forschungspotenziale sollen für Betriebe nutzbar gemacht und damit Innovationen und innovative Prozesse angestoßen, ausgebaut und beschleunigt werden. Diese Förderungsaktion soll insbesondere dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen regionalen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu stärken, die Beteiligungschancen von Salzburger Unternehmen an nationalen oder europäischen Projekten und Programmen zu verbessern sowie deren Marktchancen und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Wer wird gefördert? 
Forschungseinrichtungen im Bundesland Salzburg, die u.a. in Kooperation mit zumindest einem Salzburger Unternehmen ein gemeinsames Vorhaben in Bereichen der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zur industriellen Forschung umsetzen wollen. Eine Förderung von Projekten in der experimentellen Entwicklung ist nur im Rahmen eines auf nationaler oder europäischer Ebene finanzierten Kooperationsprojekts möglich und bei den dafür zuständigen Förderstellen auf Bundesebene einzureichen (z.B. FFG, …).
Wie wird gefördert? 
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus Mitteln des Landes Salzburg und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Die Gewährung einer Förderung aus staatlichen Mitteln deckt grundsätzlich nur einen Teil der gesamten förderbaren Kosten ab.
Förderbar sind Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 50.000 und ca. 500.000 Euro. Der Zuschuss beträgt maximal 50% und kann unter Erfüllung der Voraussetzung für die Gewährung von Bonuspunkten auf maximal 65% der förderbaren Kosten erhöht werden.
Mit den Arbeiten für das zu fördernde Vorhaben darf nicht vor der Antragstellung begonnen werden.
Wann wird gefördert? 
Anträge können bis zur Ausschöpfung des Budgets längstens bis 31.12.2022 in der Wirtschaftsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung unter
fte.antrag@salzburg.gv.at eingereicht werden.