Betriebsneugründung, Betriebsübernahme

Förderungsaktion für Jungunternehmen


Was wird gefördert?

Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wer wird gefördert?
  • Personen und Personengesellschaften (ausschließlich natürliche Personen als Gesellschafter)
  • erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss aufgegeben werden
  • Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
Wie wird gefördert?

Zinsenzuschuss von 3 Prozent p.a. für maximal fünf Jahre (max. Kreditnominale 55.000,- Euro) für

  • Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
  • Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen und Schuldübernahmen),
  • Betriebsmittelaufwendungen.
Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente