Zuständigkeiten nach dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG)


Bezirksverwaltungsbehörden

Für die obertägige Gewinnung und Aufbereitung grundeigener mineralischer Rohstoffe.



Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5

Für die
  • Genehmigung von Betriebsplänen, wenn sich die in diesen vorgesehenen Arbeiten und Maßnahmen über zwei oder mehrere Verwaltungsbezirke erstrecken
  • Bewilligung von Bergbauanlagen, die sich über zwei oder mehrere Verwaltungsbezirke erstrecken


Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Für die
  • Genehmigung von Betriebsplänen, wenn sich die in diesen vorgesehenen Arbeiten und Maßnahmen über zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
  • Bewilligung von Bergbauanlagen, die sich über zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
  • Gewinnung eines natürlichen Vorkommens mineralischer Rohstoffe unter- und obertags und eine wechselseitige Beeinflussung der unter- und obertägigen Gewinnung ist gegeben.