Projektsprechtag

Die Gewerbebehörden haben sich zum Ziel gesetzt, sicherzustellen, dass bei hoher inhaltlicher Qualität der Verfahren und Entscheidungen Betriebsanlagenverfahren raschestens abzuwickeln. Entscheidend ist aber, dass die Behörde in der Lage ist, ihren gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nachzukommen.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist Ihre Mitwirkung am Verfahren, jedenfalls aber die Qualität der von Ihnen zur Genehmigung eingereichten Projektunterlagen.

Wir wollen nicht nur die Verfahren schnellstmöglich durchführen. Unser Ziel ist es, vor allem die Rechtsvorschriften korrekt zu vollziehen und damit für die Parteien Rechtssicherheit zu schaffen, sodass unsere Entscheidungen akzeptiert werden.

Die Informationen, die wir Ihnen hier geben, richten sich an Wirtschaftstreibende, die eine neue Anlage errichten oder eine bestehende erweitern bzw. abändern wollen, Projektanten und an andere Verfahrensparteien wie Nachbarn und Anrainer.

Erfahrungen der Bezirkshauptmannschaften zeigen, dass ohne entsprechende Information der Unternehmer rund 60 % der Einreichunterlagen unzureichend waren und zu zeitaufwändigen Nachforderungen führen.

Selbstverständlich können sich auch Nachbarn und Anrainer, die von einer geplanten oder bestehenden Betriebsanlage betroffen sind, ebenfalls über die ihnen zukommenden Rechte in den Verwaltungsverfahren informieren. Wir bitten Sie aber um Verständnis dafür, dass die Vertreter der Behörde zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet sind.

Als besonderes Service bieten die Bezirkshauptmannschaften Projektsprechtage an, bei denen Juristen und Sachverständige kostenlos über rechtliche und technische Fragen informieren.

Nähere Details über Projektsprechtage können bei der für den Betriebsstandort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgefragt werden.