Ansuchen und erforderliche Unterlagen

 

Um Ihnen Verzögerungen bei der Bearbeitung durch unvollständige Ansuchen und Projektsunterlagen zu ersparen, wird ersucht, folgende Unterlagen in der angeführten Anzahl vorzulegen:

Ansuchen (1-fach)

  • formloses Ansuchen (von der Homepage der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zum Herunterladen)
  • Anrainerverzeichnis (Liste mit Namen und Anschrift des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke).
  • Emissionen ("Emissionsdatenblatt" - Unterlagen über Lärm, Luftschadstoffe, etc.) Im Sinne einer Kosten- und Zeitersparnis wird ersucht, auch diese Unterlagen betreffend Emissionen in vierfacher Ausfertigung beizulegen.
  • Beurteilungsunterlagen für jenen Bereich der Anlage, der zusätzliche andere Genehmigungen nach Verwaltungsvorschriften des Bundes benötigt (z.B. wasserrechtliche Bewilligung, eisenbahnrechtliche Bewilligung).


Projektsunterlagen (4-fach)

  • Betriebspläne und Skizzen (Grund- und Aufrisspläne sowie Schnitte im Maßstab von 1:50 bis 1:200, inklusive Raumhöhen, Belichtungs-, Sicht- und Belüftungsflächen, Brandschutzmaßnahmen etc.).
  • Betriebsbeschreibung (Angabe des Zwecks der Anlage, des Arbeits- bzw. Produktionsablaufes unter Angabe der Betriebsmittel, Lagerungsort der Betriebsmittel, Zahl der Arbeitnehmer, Betriebszeiten, Angaben über Abwasserentsorgung).
  • Lageplan (bestehende und geplante Bauten, betriebliche Verkehrsflächen, Einbindung in öffentliche Strassen, Lagerflächen, nächstgelegene benachbarte Bauten etc.).
  • Abfallwirtschaftskonzept (Beschreibung der anfallenden Abfälle: Art, Mengen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Entsorgung; Angaben über Branche und Zweck der Anlage; verfahrensbezogene Darstellung des Betriebes, Abschätzung der zukünftigen Entwicklung).
  • Geräte- bzw. Maschinenverzeichnis (Type, Funktion, Anschlusswert Maschinenaufstellungsplan etc.).


Für häufig vorkommende Anlagentypen stehen eigene Merkblätter zur Detailinformation zur Verfügung.