Änderung einer Betriebsanlage

Änderungen der Betriebsanlage, wie Zu- und Umbauten, Erweiterungen, Maschinenaustausch etc, bedürfen einer Genehmigung bzw. sind der Behörde anzuzeigen.


In welchem Fall reicht eine Anzeige aus?

wenn durch die Änderung das Emissionsverhalten der Gesamtanlage zu den Nachbarn nicht nachteilig verändert wird.

Die beabsichtigte Änderung ist der Behörde vorher anzuzeigen.


In welchen Fällen ist ein Genehmigungsantrag zu stellen?


Genehmigungsantrag

Ein Genehmigungsantrag ist immer dann zu stellen, wenn die beabsichtigte Anlagenänderung geeignet ist, unter anderem