Gewerbliches Berufsrecht

Gewerbeanmeldung

Gewerbliche Tätigkeiten dürfen nur mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Die Gewerbeberechtigung entsteht bei den meisten Gewerben (Ausnahme nach § 95 Gewerbeordnung 1994) mit der Gewerbeanmeldung bei der für den Standort der Gewerbeausübung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und alle notwendigen Unterlagen angeschlossen sind.
Ein Gewerbeausschlussgrund darf in keinem Fall vorliegen.

Einteilung der Gewerbe:

  • Freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis erforderlich)
  • Reglementierte Gewerbe (Befähigungsnachweis erforderlich)
  • Teilgewerbe (Befähigungsnachweis in vereinfachter Form erforderlich)
  • Verkehrsgewerbe (Gelegenheitsverkehr, Güterverkehr)

Meldepflichten der Gewerbetreibenden

Änderungen wie z.B. Betriebsverlegungen, weitere Betriebsstätten, Namens- und Firmenwortlautänderungen, Ausscheiden eines Geschäftsführers, Umgründungen, Geschäftsführerbestellungen, Betriebsauflösungen, sind bei der Behörde zu melden.

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