Ziehen von Anhängern



Grundsätzlich ist das Ziehen von Anhängern für Besitzer des Führerscheines der Klasse B erlaubt. Will man mit dem Führerschein der Klasse B einen Anhänger ziehen, sind bestimmte Gewichtsverhältnisse einzuhalten.


Spezielle Voraussetzungen:


Es ist eine gängige Praxis, sich den Führerschein der Klasse E zu B zu sparen indem man das Höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers herabsetzen lässt.


Dabei sollte man aber beachten, dass diese Variante nur dann einen Sinn macht, wenn man das technisch zulässige Höchstgewicht des Anhängers nie voll ausnutzt. Andernfalls können im Falle einer Verkehrskontrolle, oder eines Unfalls gravierende Probleme auf den Lenker zukommen:

  • Zum einen handelt es sich um das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkberechtigung und
  • zum anderen lenken sie ein Fahrzeug, dass nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, weil es die im Zulassungsschein festgelegten Höchstgrenzen übersteigt (also überladen ist).


Folgen können zum einen hohe Geldstrafen und zum anderen gravierende Probleme mit der Versicherung sein. Im Falle eines Unfalls kann die Kausa bis zu Regressansprüchen der Versicherungsgesellschaft führen. Auf jeden Fall werden sie bei einer Verkehrskontrolle an der Weiterfahrt gehindert.


Wenn Sie mit unterschiedlichen schweren Anhängern oder verschiedenen Fahrzeugen unterwegs sind sollten sie auf alle Fälle den Führerschein der Klasse EzB zu machen. Die Kosten sind von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich, jedoch durchaus erschwinglich. Vor allem sind Sie, wenn die Gewichtsverhältnisse eingehalten werden, immer legal unterwegs.


Es gibt außerdem eine vereinfachte Ausbildung für Besitzer der Klasse B und F.

Nähere Auskünfte über dieses Thema geben Ihnen die Salzburger Fahrschulen.