Sondertransporte



Das Kraftfahrgesetz regelt die maximalen Abmessungen und Gewichte von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Werden diese Abmessungen oder Gewichte durch Fahrzeuge (mit oder ohne Ladung) überschritten, ist eine Transportbewilligung nötig. Diese kann nur bei Vorliegen von besonders berücksichtigbaren Gründen erteilt werden. Bei den Ladungsgütern muss es sich um UNTEILBARE Güter handeln.

Bewilligungen können für eine oder mehrere Fahrten für einen Zeitraum bis zu einem Jahr erteilt werden.


Genehmigungspflichtig sind:


Folgende Abmessungen sind dafür ausschlaggebend:

Fahrzeugtyp Länge (m) Breite (m) Höhe (m)
Kraftfahrzeug/Anhänger 12,00 2,55 4,00
Sattelzug 16,50 2,55 4,00
Kraftwagenzug 18,75 2,55 4,00


Folgende Gesamtgewichte sind dafür i.d.R. aussschlaggebend:

Fahrzeugtyp Gesamtgewicht (t)
Kraftwagen/Anhänger 2-achsig 18,00
Kraftwagen/ Anhänger 3-achsig 26,00
Kraftwagen/ Anhänger 4-oder mehr achsig 32,00
Kraftwagen mit Anhänger 40,00


Gesetzlich festgelegte Ausnahmen gibt es bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen für Vorlauf- und Nachlaufverkehr sowie Transport von Rundholz aus dem Wald (§4 Abs. 7a KFG 1967), Saug- Druck- Tankfahrzeuge (§4 Abs. 7b KFG 1967), größte Breite von Schneeräumfahrzeugen (§53a KDV 1967).


ACHTUNG: Da eine komplette Auflistung zu umfangreich und unübersichtlich wäre, sind die oben angeführten Daten nicht vollständig und als Richtlinien zu verstehen. Nähere Details erfahren Sie unter der Telefonnummer +43662 8042-5331, 5332 oder 5333.

Abweichend davon erhalten Sie Informationen zu Ausnahmegenehmigungen vom Nachtfahr- bzw. Wochenendfahrverbot unter +43662 8042-3480.


Wer ist Zuständig für die Transportbewilligung?
Wir sind dann zuständig, wenn die Fahrt im Bundesland Salzburg beginnt (z.B. in einem Betrieb in Salzburg oder Eintritt in das Bundesgebiet an einem Salzburger Grenzübergang). Der Zielort ist nicht ausschlaggebend.


Wie beantragt man eine Transportbewilligung?
Die Beantragung erfolgt österreichweit einheitlich über die E-Government-Lösung "SOTRA".

Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Online-Formular unter folgenden Link: "Online Formular SOTRA"


Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Landes OÖ - Sondertransporte zu finden.

Für einige E-Government Dienste ist es notwendig, sich als Benutzer anzumelden. Dies kann über folgenden Link erfolgen: LINK Antragsliste


WICHTIG: Nur vollständig und über "SOTRA" eingebrachte Anträge können rasch und schnell bearbeitet werden.


Was kostet eine Bewilligung?
Die Kosten für eine Bewilligung hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Fahrten, der Anzahl der betroffenen Bundesländer sowie der Art des Transportes.

Die Verwaltungsabgabe richtet sich nach der Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1983, idgF. und der jeweiligen Antragstellung.