Leistungsreduzierung bei Motorrädern



Die rechtlichen Vorgaben sind im § 54a Abs. 2 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung geregelt und lauten:


"Bei Motorrädern mit Motoren gleicher Type oder von einer Type abgeleiteten Ausführungen und verschiedener Nennleistung darf die Nennleistung von der Ausführung mit der höchsten Nennleistung nicht um mehr als 50 vH abweichen, auch wenn die Ausführung mit der höchsten Nennleistung im Ausland genehmigt worden ist.

Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ausführungen im Rahmen einer EU-Betriebserlaubnis nach der Richtlinie 92/61/EWG oder nach der Richtlinie 2002/24/EG (pdf, 1006 KB) genehmigt worden sind.

Bei Krafträdern dürfen in den Ausgangskanälen keine entfernbaren Drosseleinrichtungen wie Blenden oder Büchsen liegen.

Der engste Vergaserquerschnitt darf nicht durch eingepreßte oder leicht entfernbare Büchsen gegeben sein. "


Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:


1) Für das Motorrad liegt sowohl in der stärkeren Version als auch in der reduzierten Version eine EU-Betriebserlaubnis vor:

Die Reduzierung kann ohne Begutachtung des Motorrades erfolgen, es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

Eine Bestätigung des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten (Generalimporteur) mit

Einer Beschreibung der für den Umbau erforderlichen Maßnahmen und

Vorlage eines Datenblattes (mit Bestätigung dass diese Daten der  EU-typengenehmigten Version das Fahrzeug entspricht) oder Muster-COC für das Umgebaute Fahrzeug

Bestätigung der Fachwerkstätte welche den Umbau durchgeführt hat mit folgendem Wortlaut:
"Wir bestätigen hiermit, dass das Fahrzeug …..(Marke, Type, Version) mit der Fahrgestell Nr. ……  entsprechend den Vorgaben des Herstellers auf die EU-typengenehmigte Ausführung …… (Type, Version) mit einer Leistung von … kW umgebaut wurde"


2) Für das Motorrad liegt keine EU-Betriebserlaubnis vor:

Für die erforderliche Änderung ist das Fahrzeug in der Kfz-Prüfstelle vorzuführen. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Beschreibung des durchgeführten Umbaues

Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten (Generalimporteur)

Datenblatt über die neuen geänderten technischen Daten des Fahrzeuges

Bestätigung einer Fachwerkstätte über den sach- und  fachgerechten Umbau laut Herstellerangeben