Anhängevorrichtungen



Grundsätzlich hängt die Genehmigungspflicht einer eingebauten Anhängevorrichtung von zwei Punkten ab:

  1. Die Anhängevorrichtung besitzt ein E-Prüfzeichen mit entsprechenden EU- Betriebserlaubnis
  2. Die Anhängevorrichtung ist schon im Genehmigungsdokument eingetragen


Die Anhängevorrichtung besitzt ein E-Prüfzeichen mit entsprechenden EU- Betriebserlaubnis


Wenn sie eine EG-genehmigte Anhängevorrichtung (erkennbar am Genehmigungszeichen am Typenschild, z.B.: e1 00-xxxx) einschliesslich der erforderlichen elektrischen Anlagenteile anbringen, die für das Fahrzeug geeignet ist, und den Nachweis der EU-Betriebserlaubnis, die öfters mit der Anbauanleitung verbunden ist, nach Richtlinie 94/20/EG (pdf, 919 KB) mitführen, ist dies nicht anzeigepflichtig.


Anhängekupplung E-Prüfzeichen


Jedoch müssen im Typenschein sowohl die Stützlasten als auch die Anhängelasten bereits eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich vom Generalimporteur ihrer Fahrzeugmarke die zulässigen Anhänge- und Stützlasten bescheinigen lassen. Mit dieser Bescheinigung können die Werte von der KFZ-Prüfstelle in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.


An Fahrzeugen, die nach dem 8.9.1999 genehmigt wurden, dürfen nur EG- genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden. Wir empfehlen Ihnen beim Kauf auf die EU-Betriebserlaubnis zu achten und danach zu verlangen.


Die Anhängevorrichtung ist schon im Genehmigungsdokument eingetragen:


Wenn die nachträglich angebrachte Anhängevorrichtung für ihr Fahrzeug bereits bei der Typengenehmigung mit genehmigt wurde und in den Typenschein eingetragen ist, ist ebenfalls keine weitere Eintragung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, eine Ablichtung des Genehmigungsdokumentes mitzuführen.


Sollte jedoch beides nicht zutreffen muss die Anhängevorrichtung in das Genehmigungsdokument eingetragen werden.

Weitere Details finden sie hier


Für die Eintragung erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), falls Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • 2 Teile vom Zulassungsschein (Teil II am Typenschein, Datenauszug…, Teil I ist immer mitzuführen)
  • Bescheinigung Generalimporteur


Terminvereinbarungen können unter der Tel: 43662 8042-5353 erfolgen.


Informationen zum Ziehen von Anhängern

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