Begutachtungsintervalle



Personenkraftwagen (Klasse M1) außer Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge

  • 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
  • 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
  • danach jährlich


Zugmaschinen und Motorkarren, Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h, bis maximal 40 km/h

  • 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
  • 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
  • danach jährlich


selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren, Bauartgeschwindigkeit über 30 km/h, bis

maximal 40 km/h

  • 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
  • 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
  • danach jährlich


Anhänger bis 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse, landwirtschaftliche Anhänger (dies muss im Zulassungsschein aufscheinen) und Anhänger, die dazu bestimmt sind, mit Krafträdern, ausgenommen Motorfahrrädern, gezogen zu werden:

  • 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
  • 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
  • danach jährlich


Historische Fahrzeuge (wenn als solche genehmigt und im Zulassungsschein eingetragen)

  • alle 2 Jahre


Sonstige Fahrzeuge, sowie Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge

  • jährlich