Förderungen

Förderschwerpunkte Agenda 21

und BürgerInnenbeteiligungsprozesse

für Gemeinden und Regionen in Salzburg
 

Bei  einem  Agenda  21-Basisprozess  entwerfen  Bürgerinnen  und  Bürger  gemeinsam  mit  politischen VertreterInnen und AkteurInnen aus der Wirtschaft und Verwaltung Ziele, Ideen und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung ihrer Gemeinde. Der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebensqualität stehen dabei im Vordergrund.

Aktuelle Beispiele: Thalgau, Altenmarkt, Oberndorf

Bei  einem  regionalen  Agenda  21-Prozess  starten  mehrere  Gemeinden  gemeinsam  einen Beteiligungsprozess im Sinne von Agenda 21.  Ziel  ist  es,  sowohl  auf  lokaler  als  auch  regionaler  Ebene,  Ziele  und  Maßnahmen  für  eine nachhaltige Entwicklung der Region zu formulieren und umzusetzen.

Aktuelle Beispiele: Plusregion

Nach Durchführung eines Agenda 21-Basisprozesses hat die Gemeinde die Möglichkeit, an einem speziellen Thema - welches sich herauskristallisiert hat - weiter zu arbeiten. Das kann unmittelbar im Anschluss an den Prozess sein oder auch mit etwas Abstand.
Aktuelle Beispiele: St. Martin bei Lofer

Zur  begleiteten  Ausarbeitung  eines  SALZBURG 2050  Programmes  für  Gemeinden  kann  aufbauend auf den Basisprozess und anknüpfend an das Zukunftsprofil ein Folgeprozess durchgeführt werden, der die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 für die Gemeinde konkretisiert.

Aktuelle Beispiele: Seeham

Das Umsetzungsprogramm unterstützt ganz konkret die Umsetzungsphase eines oder mehrerer Projekte, die in einem Agenda 21-Basisprozess oder Follow-Up-Prozess erarbeitet wurden, aber bisher  noch  nicht  umgesetzt  wurden.
Aktuelle Beispiele: St. Koloman, Leogang

Ziel ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Gemeinden zur Aufbereitung neuer bzw.  aktueller gemeindeübergreifender Themen in einem neuen Kontext sowie/oder für die Anwendung neuer Methoden um die Bürger in das Gemeindeleben einzubinden.
Aktuelle Beispiele: Plusregion

Förderhöhe

Der Fördersatz für Gemeinden richtet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde und beträgt zwischen 65% und 90% der förderfähigen Kosten (Details dazu finden Sie in der Förderrichtlinie).

Förderempfänger

sind Gemeinden und Vereine, deren Aufgabenstellungen den Zielen des Fördermodells
Agenda 21 entsprechen.
Genaue Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten, Förderhöhen und dem Ablauf der Antragstellung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Infos und Downloads zur Förderabwicklung

​Das unterzeichnete Förderansuchen sowie ALLE erforderlichen Unterlagen (aufgelistet in der Förderrichtlinie) sind digital oder per Post zu übermitteln.

Rückfragen

Für Fragen stehen Ihnen die Agenda 21-Beraterinnen gerne zur Verfügung.
​Hinweis:
Agenda 21 Salzburg ist eine Maßnahme des Umweltressorts  im Rahmen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050.
Das Salzburger Fördermodell lehnt sich eng an das von Oberösterreich an. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage von Agenda 21 Netzwerk Oberösterreich.


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