Abfallnachweisverordnung 2012

Mit 1. Juli 2013 ist die neue Abfallnachweisverordnung 2012, BGBl. II Nr. 341/2012 in Kraft getreten, welche die Abfallnachweisverordnung 2003 (BGBl. II Nr. 618/2003 vom 30.12.2003) ersetzt.

Regelungsinhalte der Abfallnachweisverordnung 2012 sind

  • die allgemeine Aufzeichnungspflicht für jene Personen, die NICHT der Abfallbilanzverordnung unterliegen (d.h. insbesondere Abfallersterzeuger, erlaubnisfreie Rücknehmer) gemäß § 17 AWG 2002
  • das Begleitscheinsystem für gefährliche Abfälle gemäß § 18 AWG 2002

Wichtiger Hinweis für Abfallsammler und –behandler

Ab dem 1. Jänner 2014 hat eine Meldung von Begleitscheindaten ausschließlich auf elektronischem Wege zu erfolgen, folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Elektronische Übermittlung der Begleitscheindatensätze als XML-Datei an das EDM
  • Direkte Eingabe in die EDM-Datenbank
  • Elektronische Übermittlung von Begleitscheindatensätzen per Webservice
    (zB mit eADok)