- die allgemeine Aufzeichnungspflicht für jene Personen, die NICHT der Abfallbilanzverordnung unterliegen (d.h. insbesondere Abfallersterzeuger, erlaubnisfreie Rücknehmer) gemäß § 17 AWG 2002
- das Begleitscheinsystem für gefährliche Abfälle gemäß § 18 AWG 2002
Wichtiger Hinweis für Abfallsammler und –behandler
Ab dem 1. Jänner 2014 hat eine Meldung von Begleitscheindaten ausschließlich auf elektronischem Wege zu erfolgen, folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Elektronische Übermittlung der Begleitscheindatensätze als XML-Datei an das EDM
- Direkte Eingabe in die EDM-Datenbank
- Elektronische Übermittlung von Begleitscheindatensätzen per Webservice
(zB mit eADok)