Betriebsneugründung, Betriebsübernahme

Förderungsaktion für Jungunternehmen


Was wird gefördert?

Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wer wird gefördert?
  • Einzelunternehmen, juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
  • erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres aufgegeben werden
  • Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
Wie wird gefördert?

Direktzuschuss von 10 % der Bemessungsgrundlage für

  • Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
  • Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen),
  • Schuldübernahmen (Übernahme unternehmensbezogener Verbindlichkeiten).
  • Berechnung der Bemessungsgrundlage:
    a) Investitionen/Ablöse: förderbare Kosten (mind. € 5.000,-) + 50 %  Betriebsmittelanteil (gesamt max. € 100.000,-)
    b) Schuldübernahme: unternehmensbezogene Verbindlichkeiten (max. € 100.000,-)
Weiteres

Der Förderungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Betriebsgründung bzw. Übernahme einzureichen.

Laufzeit der Förderungsaktion: 31.12.2025

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente