Betriebsneugründung, Betriebsübernahme
Förderungsaktion für Jungunternehmen
Inhalt
Was wird gefördert?
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Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
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Wer wird gefördert?
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- Einzelunternehmen, juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
- erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres aufgegeben werden
- Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
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Wie wird gefördert?
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Direktzuschuss von 10 % der Bemessungsgrundlage für
- Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
- Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen),
- Schuldübernahmen (Übernahme unternehmensbezogener Verbindlichkeiten).
- Berechnung der Bemessungsgrundlage:
a) Investitionen/Ablöse: förderbare Kosten (mind. € 5.000,-) + 50 % Betriebsmittelanteil (gesamt max. € 100.000,-) b) Schuldübernahme: unternehmensbezogene Verbindlichkeiten (max. € 100.000,-)
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Weiteres
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Der Förderungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Betriebsgründung bzw. Übernahme einzureichen.
Laufzeit der Förderungsaktion: 31.12.2025 Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente
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