Als Förderungsbemessungsgrundlage können folgende Kosten anerkannt werden:
• Personalkosten der Innovationsassistenz bis zu € 90.000,- für 18 Monate Förderlaufzeit
• Externe Aus- und Weiterbildungskosten während der Förderlaufzeit in Höhe von bis zu € 7.000,- (ohne Reisekosten, Diäten) für die Innovationsassistenz
• Externe Beratungs- bzw. Coachingkosten bis zu einem Betrag von € 5.200,- (netto inkl. aller Nebenkosten wie Reisen, Diäten etc.)
Die Förderung, welche als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt wird, beträgt 50 % der förderbaren Projektkosten von max. € 102.200,-. Die max. mögliche Förderung beträgt somit € 51.100,- für die Innovationsassistenz.
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