Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung im Rechtsetzungsprozess der Europäischen Union und besteht aus 350 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Österreich stellt davon zwölf (je ein Mitglied pro Bundesland sowie drei Mitglieder, die von Städte- und Gemeindebund benannt werden). Für das Land Salzburg fungiert LH a.D. Dr. Franz Schausberger als Mitglied, Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf als stellvertretendes Mitglied.

Der Ausschuss der Regionen wird im EU-Rechtsetzungsprozess gehört,

  • wenn es in den EU-Verträgen vorgesehen ist (verpflichtende Anhörung),
  • oder wenn es Parlament, Rat oder Kommission für zweckmäßig erachten.


Der Ausschuss der Regionen kann darüber hinaus Stellungnahmen abgeben,

  • wenn der Wirtschafts- und Sozialausschuss gehört wird und spezifische regionale Interessen berührt sind;
  • in allen Fällen, in denen er dies für zweckdienlich erachtet (= Selbstbefassungsrecht).


In den Fällen verpflichtender Anhörung kann er wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip Nichtigkeitsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben.