Bergbau

Aufsuchen und Gewinnen von mineralischen Rohstoffen

Seit 1. Jänner 1999 unterliegen alle Betriebe, die mineralische Rohstoffe abbauen, ausnahmslos dem Mineralrohstoffgesetz – MinroG. Es ist auch auf Betriebe anzuwenden, die vor dem 1.1.1999 nicht vom bis dahin geltenden Berggesetz 1975, sondern von anderen Rechtsvorschriften – beispielsweise Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz, Forstrecht – erfasst waren. 
Das MinroG regelt u.a. das Aufsuchen und Gewinnen von
mineralischen Rohstoffen.

Danach, welcher der genannten mineralischen Rohstoffe in einem konkreten Betrieb abgebaut wird, richtet sich auch die Zuständigkeit der Behörde.

Nähere Informationen über diese komplexe Materie gibt es beim Projektsprechtag im Gewerbeamt der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.