Mit dem Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde gilt rechtlich das Genehmigungsverfahren als eingeleitet.
Das Verfahren selber kann entweder in Form eines
durchgeführt werden.
Für die beabsichtigte Änderung einer bestehenden und bereits genehmigten Betriebsanlage ist unter bestimmten Voraussetzungen die Anzeige des Anlagenbetreibers an die zuständige Behörde ausreichend.