Ansuchen

Gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung

Voraussetzung für die Durchführung eines Betriebsanlagenverfahrens ist es, dass bei der zuständigen Behörde ein Ansuchen mit bestimmten Projektsunterlagen gestellt wird. Diese Projektsunterlagen sind zusammen mit dem Ergebnis einer Verhandlung an Ort und Stelle die Grundlage für die behördliche Entscheidung. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde des jeweiligen Betriebsstandortes.

Das Ansuchen ist in 1-facher Ausfertigung, die Projektsunterlagen sind in 4–facher Ausfertigung erforderlich.

Ohne Ansuchen und/oder Projektsunterlagen darf und kann die Behörde das Verfahren nicht durchführen und auch nicht entscheiden.

Vergebührung im Betriebsanlagenverfahren
  • 14,30 Euro für den Antrag
  •   3,90 Euro für jeden Bogen einer Beilage, jedoch nicht mehr als 21,80 Euro pro Beilage (z.B.: für untrennbar miteinander verbundene Projektsunterlagen je Exemplar)


Änderung einer bestehenden und genehmigten Anlage

Eine beabsichtigte Änderung einer bestehenden und  genehmigten Betriebsanlage ist unter den selben Voraussetzungen wie die Neuerrichtung genehmigungspflichtig.

Unter bestimmten Voraussetzungen reicht es aus, dass beabsichtigte Änderungen der zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung angezeigt werden.

Eine Anzeige reicht aus, wenn durch die beabsichtigte Änderung die von der Anlage bewirkten nachteiligen Auswirkungen nicht erhöht werden und keine weiteren negativen Auswirkungen zu erwarten sind.