Sperrstunden

Die Sperrstunden für die Gastgewerbebetriebe sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In Salzburg gilt die Sperrstundenverordnung 2001, LGBl. Nr. 56/2001.

Für die meisten Betriebsarten gilt im Bundesland Salzburg eine Sperrstunde von 02:00 Uhr.
Discotheken und Barbetriebe haben eine Sperrstunde von 04:00 Uhr. Ebenso dürfen Betriebe, in denen erlaubte Revue- und Varieteveranstaltungen abgehalten werden, bis 04:00 Uhr geöffnet sein.

Daneben besteht die Möglichkeit einer individuellen Sperrstundenverlängerung. Zuständig dafür ist die Gemeinde, in der Stadt Salzburg die Bundespolizeidirektion. Bei dieser Bewilligung sind die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen.

Keine Sperrstunde gilt für die Silvesternacht und für die Nächte vom Faschingsamstag bis zum Aschermittwoch.

Nach Eintritt der Sperrstunde sind alle Betriebsräume geschlossen zu halten. Den Gästen darf weder der Zutritt noch ein Verweilen gestattet werden. Die Gäste müssen den Betrieb spätestens zur Sperrstunde verlassen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass nach den Bestimmungen des Betriebsanlagenrechtes für einzelne Betriebe im Interesse der Nachbarschaft eine frühere Sperrstunde vorgeschrieben wird.

Rechtsquellen: Salzburger Sperrstundenverordnung 2001 / § 113 Gewerbeordnung