Mit der Novellierung des Öffnungszeitengesetzes 2003, im Bundesgesetzblatt I Nr. 62/2007 wurden die allgemeinen Offenhaltezeiten an Werktagen für ganz Österreich einheitlich festgesetzt. Seit dem 1. Jänner 2008 gelten folgende
allgemeine Offenhaltezeiten an Werktagen
Montag – Freitag: 6.00 bis 21.00 Uhr
Samstage: 6.00 bis 18.00 Uhr
Gesamtoffenhaltezeit pro Woche: 72 Stunden
In den Bundesländern können durch Verordung besondere Offenhaltezeiten für Tourismusgebiete und Einkaufsevents sowie Sonderregelungen für Sonn- und Feiertage zugelassen werden.
Im Bundesland Salzburg sind auf Grund der mit der Öffnungszeitenverordnung 2008, LGBl. Nr. 109/2007, folgende Sonderregelungen zulässig:
Tourismusregelungen
Besondere Ausnahmen gelten für
Winter- bzw Sommersaisonorte.
Die Wintersaison dauert von 1. Dezember bis 30. April, die Sommersaison von 15. Juni bis 15. September.
In der
Salzburger Altstadt dürfen die Geschäfte
ganzjährig an einem Werktag in der Kalenderwoche, ausgenommen Samstag, bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen in Tourismusorten
In den
Wintersportorten dürfen
Sportartikel und Sportbekleidung in der Zeit zwischen
08.00 und 18.00 Uhr verkauft werden. Sonstige
Waren des touristischen Bedarfs (Reiseandenken, Lebensmittel, Artikel zur persönlichen Hygiene, Foto- und Toilettartikel) dürfen in der Zeit zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr bis zu
4 Stunden verkauft werden.
In den Sommersaisonorten dürfen Sport- und Badeartikel oder Badebekleidung in der Zeit zwischen 09.00 und 19.00 Uhr verkauft werden. Sonstige Waren des touristischen Bedarfs (Reiseandenken, Lebensmittel, Artikel zur persönlichen Hygiene, Foto- und Toilettartikel) dürfen in der Zeit zwischen 09.00 bis 19.00 Uhr bis zu 4 Stunden verkauft werden.
In der Salzburger Altstadt dürfen Geschäfte mit Waren des touristischen Bedarfes (Reiseandenken, Lebensmittel, Artikel zur persönlichen Hygiene, Ansichtskarten, Fotoartikel, Toilettartikel, Kunstgegenstände oder kunstgewerbliche Gegenstände) in der Zeit zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr für vier Stunden offen gehalten werden. Geschäfte in der Innenstadt, deren Geschäftsgegenstand auf Reiseandenken, Ansichtskarten, Kunstgegenstände und kunstgewerbliche Gegenstände beschränkt ist, dürfen zwischen 08.00 und 18.00 Uhr offen gehalten werden.
Bundesweite Sonderregelungen
Geschäfte für Lebensmittel, Reiseandenken, Reisebedarf in
Bahnhöfen, auf
Flugplätzen etc. dürfen während der Verkehrszeiten offen gehalten werden. (Voraussetzungen: max. 80 m² Verkaufsfläche und Zugänglichkeit nur durch die Verkehrseinrichtung). Eine Sonderverordnung wurde für den Salzburger Hauptbahnhof erlassen.
In Theatern, Museen, Kinos, Sporthallen etc. dürfen Erfrischungen, sonstige genussfertige Lebensmittel und Waren mit einem Bezug zur Veranstaltung während der für die Bedienung der Besucher erforderlichen Zeit verkauft werden.
Bei Publikumsmessen und messeähnlichen Veranstaltungen dürfen Verkaufstellen an Samstagen während der Sommerzeit bis 19.00 Uhr offen gehalten werden.
24. Dezember
Allgemeine Offenhaltezeit: 06.00 bis 14.00 Uhr
Geschäfte für Süßwaren und Naturblumen: bis 18.00 Uhr
Verkaufsstellen für Christbäume: bis 20.00 Uhr
31. Dezember
Allgemeine Offenhaltezeit: 06.00 bis 17.00 Uhr
Verkaufsstellen für Lebensmittel: bis 18.00 Uhr
Süßwaren, Naturblumen, Silvesterartikel: bis 20.00 Uhr
Rechtsquellen