Gefahrenzonenpläne in Auflage:
Derzeit befinden sich keine Gefahrenzonenpläne in Auflage.
Überprüfte (kommissionierte) Gefahrenzonenpläne:
Folgende Gefahrenzonenpläne wurden bereits überprüft. Von der BWV werden die betroffenen Gemeinden, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Überprüfung (Kommissionierung) beigezogen. Nach positiver Überprüfung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten und werden unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zugeleitet.