Gefahrenzonen Pongau

Gefahrenzonenpläne in Auflage:

Derzeit befinden sich keine Gefahrenzonenpläne in Auflage.



Überprüfte (kommissionierte) Gefahrenzonenpläne:

Folgende Gefahrenzonenpläne wurden bereits überprüft. Von der BWV werden die betroffenen Gemeinden, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Überprüfung (Kommissionierung) beigezogen. Nach positiver Überprüfung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten und werden unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zugeleitet.





Gemeinde Bad Gastein, Gewässer: Gasteiner Ache

(kommissioniert: 6/2019)


Gemeinde Bad Hofgastein, Gewässer: Gasteiner Ache

(kommissioniert: 6/2019)



Gemeinde Dorfgastein, Gewässer: Gasteiner Ache

(kommissioniert: 6/2017)



Gemeinde Flachau, Gewässer: Enns

(kommissioniert: 8/2015)

Gemeinde Flachau, Gewässer: Litzling

(kommissioniert: 11/2018)



Gemeinde Goldegg, Gewässer: Salzach

(kommissioniert: 7/2012)


Gemeinde Großarl, Gewässer: Großarler Ache

(kommissioniert: 5/2013)

Gemeinde Hüttschlag, Gewässer: Großarler Ache

(kommissioniert: 7/2012)



Stadtgemeinde Radstadt, Gewässer: Taurach

(kommissioniert: 11/2023)

Gemeinde St. Veit im Pongau, Gewässer: Salzach

(kommissioniert: 7/2012)

Gemeinde Untertauern, Gewässer: Taurach

(kommissioniert: 7/2012)