Informationen zur Datenerhebung

Antrag auf Benützung von öffentlichem Wassergut


direkte Erhebung (beim Betroffenen)


 Verantwortlicher Republik Österreich
Verarbeitungszwecke Ansuchen auf Benützung von öffentlichem Wassergut
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Wasserrechtsgesetz
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten Die Daten werden ausschließlich zur Vertragserstellung über die „Benützung von öffentlichem Wassergut" verwendet
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten

 Verwaltung des ÖWG

Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln Nein
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer

Bei nicht Zustandekommen eines Vertrages werden die Daten sofort gelöscht

Bei Vertragserstellung bieten die personenbezogenen Daten die Grundlage und werden nach den geltenden Skartierungsvorschriften vorgehalten (§ 3 Salzburger Archivgesetz)

Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung ---
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? Ja,– ohne der Bereitstellung von personenbezogenen Daten, kann die vom Antragsteller gewünschte Leistung nicht erbracht werden - es kann zu keiner vertraglichen Vereinbarung kommen.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Nein