Es sind jedoch im Regelfall nur bestimmte Abschnitte für das Rafting freigegeben und außerdem ist Rafting durch Verordnungen über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen zeitlich eingeschränkt:
Salzach
- in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Mai sowie vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr
Lammer
- in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Mai sowie vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr
Saalach, Enns und Mur
- in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr
- in der Zeit vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Weiters ist privates (nicht-gewerbliches) Rafting auf diesen Gewässern grundsätzlich nicht erlaubt. Gewerbliches Rafting wird von verschiedenen Schifffahrtsunternehmen im Bundesland Salzburg angeboten.
Nähere Informationen zu den Raftingbeschränkungen:
- Verordnung des Landeshauptmannes über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Flüssen, LGBl. Nr. 12/2019
Verkehrsunternehmen