Rafting

Die Enns, Mur, Salzach, Saalach und Lammer sind im Bundesland Salzburg sind grundsätzlich für Rafting geeignet

Es sind jedoch im Regelfall nur bestimmte Abschnitte für das Rafting freigegeben und außerdem ist Rafting durch Verordnungen über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen zeitlich eingeschränkt:


Salzach

  • in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Mai sowie vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr

Lammer

  • in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Mai sowie vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr

Saalach, Enns und Mur

  • in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr
  • in der Zeit vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Weiters ist privates (nicht-gewerbliches) Rafting auf diesen Gewässern grundsätzlich nicht erlaubt. Gewerbliches Rafting wird von verschiedenen Schifffahrtsunternehmen im Bundesland Salzburg angeboten.

Nähere Informationen zu den Raftingbeschränkungen:

  • Verordnung des Landeshauptmannes über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Flüssen, LGBl. Nr. 12/2019

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