Schifffahrt auf den Salzburger Seen

Auf den Salzburger Seen ist privates (nicht-gewerbliches) Motorbootfahren grundsätzlich nicht möglich. Lediglich am Wolfgangsee ist es zu bestimmten Zeiten erlaubt. Auf einigen Seen, insbesondere dem Wolfgangsee und dem Zellersee sowie dem Obertrumersee und dem Fuschlsee, werden gewerbliche Fahrten (Rundfahrten etc.) angeboten.

Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässern ist der Erwerb eines Schiffsführerpatentes notwendig. Verschiedene Schiffsführerschulen bieten eine entsprechende Ausbildung an.

Motorboote und gewerblich geführte Boote müssen behördlich zugelassen sein.

Nähere Informationen zu den Beschränkungen:

  • Verordnung über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Flüssen
    LGBl. Nr. 12/2019
  • Verordnung über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Seen
  • Verordnung über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf dem Zeller See 
    LGBl. Nr. 75/2016
  • Verordnung über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf dem Mattsee
  • Schifffahrtspolizei-Verordnung für den Wolfgangsee

Verordnungstexte mit den näheren Beschränkungsinhalten (erlaubte Zeiten, Schutzzonen etc.) findet man im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (www.ris.bka.gv.at).

Schifffahrtsbehörden

Oberste Schifffahrtsbehörde ist das BMK Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie

Als Schifffahrtsbehörde für die Zulassung von Booten und Jachten ist das Referat Maschinenbau und Elektrizitätswesen des Amtes der Salzburger Landesregierung zuständig.

Als Schifffahrtsbehörde für die Ausstellung von Schiffsführerpatenten ist das Referat- Maschinenbau und Elektrizitätswesen des Amtes der Salzburger Landesregierung zuständig.