Änderung Rad -/ Reifenkombination – Leichtmetallräder (Alufelgen):



Werden ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) und Reifendimensionen verwendet, die in der Grundgenehmigung (Typenschein, Datenauszug, Einzelgenhmigung,…) eingetragen sind, ist eine Eintragung nicht notwendig.


Werden Felgen von anderen Herstellern (BBS, AEZ,…) verwendet, müssen diese von der Landeshauptfrau/mann (KFZ-Prüfstelle Salzburg) in das Fahrzeug - Genehmigungsdokument eingetragen werden, auch wenn sie die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.

Bei der Eintragung ist ein Gutachten vorzuweisen, aus dem hervorgeht, dass diese Felgen auf die betreffende Fahrzeugtype montiert werden dürfen und eine Festigkeitsprüfung durchgeführt wurde.

Auf entsprechende Radabdeckungen, Freigängigkeit der Räder im Radkasten und Auflagen im Gutachten ist zu achten.


Voraussetzung:

  • Der Reifen- bzw. Felgentyp muss für die Fahrzeugtype freigegeben sein (Herstellerfreigabe, TÜV-Gutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis). Die in diesen Unterlagen enthaltenen Auflagen und Bedingungen (über eventuell notwendige Adaptierungen, wie z.B. Änderungen an den Radkästen) müssen erfüllt werden.
  • Die Freigängigkeit der Räder in den Radkästen muss bei allen Belastungszuständen gewährleistet sein. Der Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens den Werten im Typenschein bzw. der Einzelgenehmigung entsprechen.
  • Ausreichende Radabdeckungen, d.h. die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° vor und 50° nach der Mitte des Rades abgedeckt sein.
  • Die Tragfähigkeit der Felgen muss gegeben sein.
  • Eine einwandfreie Funktion der Lenkung (z.B. Rückstellwirkung) muss gewährleistet sein.

Radabdeckung

Radabdeckung gemäß Richtlinie 78/549/EWG


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), falls Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • 2 Teile vom Zulassungsschein (Teil II am Typenschein, Datenauszug…, Teil I ist immer mitzuführen)
  • Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Freigabe des Fahrzeugherstellers für die Reifen bzw. Felgen und Vorführung des Fahrzeuges.
  • Wenn keine Gutachten vorliegen, oder die Gutachten keine Anbauprüfung für die Fahrzeugtype enthalten, ist ein Gutachten einer akkreditierten Prüfstelle (TÜV, Dekra,…) oder eines Ziviltechnikers erforderlich.


Terminvereinbarungen können unter der Tel: +43662 8042-5353 erfolgen.