Allgemeines zur Pickerlüberprüfung



Fahrzeuge müssen regelmäßig überprüft werden.

Davon ausgenommen sind:

  • Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 10 km/h,
  • Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf,
  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h,
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h


Begutachtungen ohne Einschränkung durch die KFZ-Prüfstelle

Die Kraftfahrzeugprüfstelle des Landes führt ohne Einschränkungen Begutachtungen gemäß §57a KFG 1967 – sogenannte "Pickerlüberprüfungen" durch, nimmt jedoch selbst keine Reparaturen vor. Wir haben rund 100 Jahre Erfahrung im Kraftfahrwesen. Modernste technische Ausstattung und bestens ausgebildetes Fachpersonal gewährleisten eine unabhängige und objektive Prüfung.

Fälligkeit des Pickerls (der wiederkehrenden Überprüfung): Das Monat der erstmaligen Zulassung.

Diese Fälligkeit kann aber über Antrag verlegt werden, um zum Beispiel für einen Lastkraftwagen und dessen Anhänger zum gleichen Zeitpunkt die wiederkehrende Überprüfung vornehmen zu können. Der Antrag auf Verlegung des Begutachtungstermins ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde (BH, BPD), nicht bei einer Zulassungsstelle der Versicherung, zu stellen.


Zeitliche Möglichkeit der Überprüfung - maximal 1 Monat vor der Fälligkeit

bis zu maximal 4 Monate ist das Überziehen ohne eine Verwaltungsübertretung zu begehen (Straffreiheit) möglich

Beispiel: Erstzulassung des Fahrzeuges am 13. Mai, frühest möglicher Zeitpunkt der wiederkehrenden Überprüfung ist der 1. April, spätestens bis 30. September muss die Begutachtung durchgeführt werden, da das Fahrzeug danach nicht mehr im öffentlichen Verkehr straffrei betrieben werden darf.


Achtung: Diese Überziehungsfrist wird teilweise in anderen Staaten Osteuropas (z.B.: Ungarn) nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass bei Reisen in diese Staaten das Datum der Lochung nicht abgelaufen ist, bzw. während des Aufenthaltes nicht abläuft.

Begutachtungsintervalle