Genehmigung von Anhängern



Das Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen im Bezug auf die Beleuchtung.

Die Unterlagen können je nach Fahrzeugtyp variieren, unter Umständen können auch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bei Fahrzeugen über 6 Meter Länge müssen seitliche Markierungsleuchten in gelboranger Farbe an beiden Seiten angebracht sein.

Bei allen Anhängern müssen nach vorne weiße Strahler vorhanden sein.

Bei Anhängern über 1,6 Meter Breite müssen zusätzlich nach vorne weiße und nach hinten rote Umrissleuchten angebracht sein.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), eugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Ausländische Fahrzeugdokumente (deutscher Fahrzeugbrief, ausländische Zulassung, Typenschein, Betriebsanleitung)
  • Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers
  • Kaufvertrag oder Rechnung

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.


Terminvereinbarungen unter: +43662 8042-5353 (Kosten: ca. € 50,- bis 70,-)