Änderung der Fahrzeugart



PKW auf LKW


Eine derartige Änderung ist nur möglich, wenn dauerhafte Umbauten (zum Beispiel Sitzplätze ausgebaut) vorgenommen werden und ein Laderaum entsteht.

Bezüglich der Gewichte sind eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, damit es sich nach dem Umbau um einen Lastkraftwagen handelt.


Allgemein:

Fenster im Laderaum müssen durch Bleche ersetzt oder ausreichend vergittert werden. Der Fahrgastraum ist gegenüber der Ladung ausreichend zu schützen, üblicherweise durch eine Trennwand. Gibt es das Fahrzeug in typengenehmigter Ausführung als LKW, dann orientieren sie sich am Besten daran.


LKW auf PKW


Beim Umbau eines LKW's auf einen PKW müssen Sitze, Gurten, Seitenfenster und Innenverkleidung eingebaut werden. Es ist jedenfalls darauf zu achten, dass keine scharfkantigen Teile, welche eine Gefahr für die zu befördernden Personen darstellen, vorhanden sind. Gibt es das Fahrzeug in typengenehmigter Ausführung als PKW, dann orientieren sie sich am Besten daran.


Weiters ist zu bedenken, dass durch die Änderung von LKW auf PKW die Normverbrauchsabgabe (NOVA) fällig werden kann. Diesbezügliche Informationen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), falls Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • 2 Teile vom Zulassungsschein (Teil II am Typenschein, Datenauszug…, Teil I ist immer mitzuführen)
  • Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Freigabe des Fahrzeugherstellers für die Reifen bzw. Felgen und Vorführung des Fahrzeuges.
  • Wenn keine Gutachten vorliegen, oder die Gutachten keine Anbauprüfung für die Fahrzeugtype enthalten, ist ein Gutachten einer akkreditierten Prüfstelle (TÜV, Dekra,…) oder eines Ziviltechnikers erforderlich.


Terminvereinbarungen unter +43662 8042-5353