Änderung der Sitze und Sitzplatzanzahl



Änderung der Sitzplatzanzahl:


Es wurden Originalsitze eingebaut

  • Sitzbefestigungen und Sicherheitsgurte sind vorhanden und entsprechen den Herstellerangaben einschliesslich der einschlägigen europäischen Richtlinien

Sind die Sitze ORIGINAL und die Gurte ordnungsgemäß montiert worden ist nach Terminvereinbarung das Fahrzeug vorzuführen. In diesem Fall ist KEIN Gutachten notwendig



Änderung/Austausch der Sitze:


Sitz mit EG-Bauartgenehmigung

Ersetzt man einen Sitz gegen einen Sitz mit EG-Bauartgenehmigung, so ist lediglich die EU-Betriebserlaubnis mitzuführen und erfordert keine Eintragung in das Fahrzeugdokument. Es ist beim Kauf des Sitzes darauf zu achten, dass ein EU-Genehmigungszeichen am Sitz deutlich erkennbar angebracht ist um bei einer Kontrolle die eindeutige Zugehörigkeit des Sitzes zum Gutachten der EG-Bauartgenehmigung nachzuweisen.


Sitz ohne EG-Bauartgenehmigung

Für den Einbau eines Sitzes ohne EG-Bauartgenehmigung muss ein Gutachten über die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien für Sitze und deren Befestigung vorgelegt werden. Der Einbau ist im Genehmigungsdokument einzutragen. Bei fehlender Verstellmöglichkeiten (z.B. "Schalensitz"), wird eine Verwendungseinschränkung, "nur für Wettbewerb" vorgeschrieben.



Für die Eintragung erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), falls Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • 2 Teile vom Zulassungsschein (Teil II am Typenschein, Datenauszug…, Teil I ist immer mitzuführen)
  • Entweder·Formular über den Einbau von Originalsitzen (doc, 34 KB) TÜV-Gutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Freigabe des Fahrzeugherstellers


Das Fahrzeug muss vorgeführt werden.

Terminvereinbarungen unter: +43662 8042-5353