Änderung der Kennzeichenhalterung



Wollen Sie ihre Kennzeichenformat von einzeiligen auf ein- und/oder zweizeilig ändern, ist es erforderlich die Kennzeichenhalterung samt Beleuchtung vor der Begutachtung dementsprechend umzubauen.


Voraussetzungen:

  • Zuerst im Typenschein nachsehen, da bei bestimmten Fahrzeugen bereits beide Varianten eingetragen sind.


trifft dies nicht zu:

  • Anbringung einer entsprechenden fix montierten Halterung
  • Änderung der Beleuchtung:
    Bei Dunkelheit und klarer Sicht muss das Kennzeichen aus 20 m Entfernung vollständig lesbar sein.
  • Es muss ein Sichtwinkel von 30° nach außen auf beide Seiten und 15° nach oben sowie 15° nach unten (wenn das Kennzeichen mehr als 1,2 m über dem Boden angebracht) gewährleistet sein. Achten Sie darauf gerade bei der Anbringung neben dem Reserverad
  • Das Kennzeichen darf nicht rechts der Fahrzeugmitte angebracht sein.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), falls Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung oder Datenauszug)
  • 2 Teile vom Zulassungsschein (Teil II am Typenschein, Datenauszug…, Teil I ist immer mitzuführen)
  • Formular über die Änderung der Kennzeichenhalterung (doc, 34 KB) von der Einbauwerkstätte ausgefüllt.
  • 4 Fotos, schräg links und rechts, 1x ganzes Fahrzeug von hinten, 1x mit Beleuchtung


Ist die Kennzeichenänderung ordnungsgemäß montiert worden und die Fotos bei den Erforderlichen Unterlagen vorhanden, kann diese Änderung OHNE Terminvereinbarung erfolgen. Im Zweifelsfall ist das Fahrzeug vorzuführen.


Änderungen dieser Arten werden:

Di, Do,: 7:30 – 11:00 und 13:00 – 15:00 Fr: 7:30 – 11:00  erledigt. (mit Wartezeiten ist zu rechnen)

Voranmeldung

+43662 8042-5353