Güterbeförderung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr bedarf es gemäß dem Güterbeförderungsgesetz 1995 (ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 to der verwendeten Fahrzeuge) einer Konzession.

Neuerung: Für die grenzüberschreitende Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 to und 3,5 to (Kleintransportgewerbe) bedarf es einer Konzession.

Ausnahme: Die innerstaatliche „Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 to nicht übersteigt" ist ein freies Gewerbe – Anmeldung bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Zuständigkeiten:

Für die Konzessionen im innerstaatlichen Güterverkehr ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) zuständig.

Für die Konzessionen im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist der Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) zuständig.
(siehe Formulare)


Voraussetzungen für die Konzession im grenzüberschreitenden Güterverkehr:

  • fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • geeignete Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr
  • tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich



EU-Gemeinschaftslizenz

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Güterverkehr (Europäischen Union) ist neben einer österreichischen Konzession auch eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes ist.

Voraussetzungen:

  • Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Güterverkehr
  • sämtliche Konzessionsvoraussetzungen sind gegeben – insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit!

Das Ansuchen um Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen.

(siehe Formulare)


EU-Fahrerbescheinigung

Für Lenkerinnen und Lenker, die keinem EU-Staat angehören und keine dauerhafte Niederlassungsbewilligung besitzen, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vom Transportunternehmen einzubringen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Anmeldung des Lenkers im Unternehmen von der Sozialversicherung (nicht älter als ein Monat)
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 inkl. C95 (Führerschein)
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel oder Bestätigung über Ausnahme vom AuslBG

Das Ansuchen um Ausstellung von EU-Fahrerbescheinigungen ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 –Verkehrsunternehmen) einzubringen. 

(siehe Formulare)

rechtliche Grundlagen:
Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG)

Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (BZGü-VO)

Gewerbeordnung 1994

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

Ansprechpersonen:

+43 662 8042-3450 Gabriele Gollackner-Huber

+43 662 8042-3470 Jürgen Hametner

verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at       Verkehrsunternehmen