Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr bedarf es gemäß dem Güterbeförderungsgesetz 1995 (ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 to der verwendeten Fahrzeuge) einer Konzession.
Neuerung: Für die grenzüberschreitende Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 to und 3,5 to (Kleintransportgewerbe) bedarf es einer Konzession.
Ausnahme: Die innerstaatliche „Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 to nicht übersteigt" ist ein freies Gewerbe – Anmeldung bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Zuständigkeiten:
Für die Konzessionen im innerstaatlichen Güterverkehr ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) zuständig.
Für die Konzessionen im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist der Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) zuständig.
(siehe Formulare)
Voraussetzungen für die Konzession im grenzüberschreitenden Güterverkehr:
fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
Persönliche Zuverlässigkeit
finanzielle Leistungsfähigkeit
geeignete Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr
tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
EU-Gemeinschaftslizenz
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Güterverkehr (Europäischen Union) ist neben einer österreichischen Konzession auch eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes ist.
Voraussetzungen:
- Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Güterverkehr
- sämtliche Konzessionsvoraussetzungen sind gegeben – insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit!
Das Ansuchen um Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen.
(siehe Formulare)
EU-Fahrerbescheinigung
Für Lenkerinnen und Lenker, die keinem EU-Staat angehören und keine dauerhafte Niederlassungsbewilligung besitzen, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vom Transportunternehmen einzubringen.
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis der Anmeldung des Lenkers im Unternehmen von der Sozialversicherung (nicht älter als ein Monat)
- Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 inkl. C95 (Führerschein)
- Reisepass
- Aufenthaltstitel oder Bestätigung über Ausnahme vom AuslBG
Das Ansuchen um Ausstellung von EU-Fahrerbescheinigungen ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 –Verkehrsunternehmen) einzubringen.
(siehe Formulare)
rechtliche Grundlagen:
Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG)
Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (BZGü-VO)
Gewerbeordnung 1994
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Ansprechpersonen:
+43662 8042-3450 Gabriele Gollackner-Huber
+43662 8042-3470 Jürgen Hametner
verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at Verkehrsunternehmen