Fahr(schul)lehrerberechtigung

Die Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer (praktischer Unterricht) oder als Fahrschullehrer (theoretischer und praktischer Unterricht) an einer Fahrschule bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.

  • Formular: Ansuchen (pdf, 41 KB)

    Das Ansuchen um die Berechtigung zur Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrschullehrer ist an die jeweilige Wohnsitzbehörde (in der Stadt Salzburg der Magistrat, ansonsten die jeweilige Bezirkshauptmannschaft) zu richten.

    Formular: Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung (doc, 28 KB)