- ein Ausbildungsprogramm, in dem die zu unterrichtenden Sachgebiete gemäß Anlage 1 sowie die geplante Durchführung und die Unterrichtsmethoden näher darzustellen sind;
- Angaben über die Anzahl, die Qualifikation und die Tätigkeitsbereiche der Ausbilder sowie der Darstellung ihrer didaktischen und pädagogischen Kenntnisse;
- Angaben zu den Unterrichtsorten, zum Lehrmaterial, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln und zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen;
- voraussichtliche Kursgröße
- Darlegung eines Qualitätssicherungssystems, das betrieben wird, um die Vermittlung der Inhalte und die Erreichung der Ziele der Weiterbildung zu gewährleisten.
Als Ausbildner dürfen eingesetzt werden
- Vortragende im Rahmen der Ausbildung für den Lehrberuf Berufskraftfahrer gemäß der Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 190/2007, in der jeweils geltenden Fassung;
- Fahrschullehrer für die Klasse C oder D gemäß § 116 KFG 1967
- Fahrlehrer für die Klasse C oder D gemäß § 117 KFG 1967
- Personen, die ausreichende Kenntnisse in wenigstens einem der gemäß der Anlage 1 vorgeschriebenen Sachgebiete auf Grund einer einschlägigen Ausbildung oder auf Grund gleichwertiger Erfahrungen aus der Praxis nachweisen können.
"Durch die Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen
Parlamentes und des Rates sind im Verkehrsbereich verschiedene Fristen
verlängert worden. Dies betrifft unter anderem auch die
Berufskraftfahrerqualifikation (Art. 2).
Demnach gelten Weiterbildungsnachweise, die zwischen dem
1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden,
von Gesetzes wegen um 10 Monate verlängert.
Fristen, die bereits durch die Verordnung (EU) 2020/698
verlängert worden sind (siehe Rundschreiben Nr. 10 vom 21. Juli 2020) und die
zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder
ablaufen würden, gelten als um weitere 6 Monate oder bis zum 1. Juli 2021
verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Dies wird zur Information mitgeteilt."
Kontakt:
+43662 8042-3467 Manuela Göpfart (DI-DO erreichbar)