Berufskraftfahrer

Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungs-behörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.

Personen, die eine Lenkberechtigung neu erwerben (für die Klasse D nach dem 09.09.2008, für die Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009), müssen eine  Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Personen, die zum Stichtag bereits Inhaber einer Lenkberechtigung sind (Stichtag für die Klasse D ist der 09.09.2008, für die Klasse C/C1 der 09.09.2009), müssen bis 10.09.2013 (Klasse D) bzw. 10.09.2014 (Klasse C/C1) eine Weiterbildung absolvieren. Vom Zeitpunkt der Absolvierung der ersten Weiterbildung an ist alle 5 Jahre eine weitere Weiterbildung nachzuweisen.

Ausgenommen sind Lenker von Kraftfahrzeugen,

  • deren nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt
  • die von den Streitkräften, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften eingesetzt werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind
  • die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind
  • die in Notfällen oder für Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • die beim Fahrunterricht zum Erwerb einer Lenkberechtigung oder der Grundqualifikation eingesetzt werden
  • die im Rahmen der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer innerhalb von Österreich eingesetzt werden
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.


Kontaktpersonen für die Grundqualifikationsprüfung:

C95:  +43662 8042–4084  OAR RgR Sylvia Holzer

D95:  +43662 8042-3467  Manuela Göpfart (DI-DO erreichbar)

 
Kontaktperson für Weiterbildung:

 +43662 8042-3467 Manuela Göpfart (DI-DO erreichbar)


verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at       Verkehrsunternehmen


Rechtliche Grundlagen:

Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer - GWB

Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG)

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG)

Kraftfahrliniengesetz (KflG)

Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.7.2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Güter- oder Personenkraftverkehr

Richtlinie  2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr