Förderung Salzburger Bushaltestellen

Landesmittel für kommunale Initiativen

Gemeinden, die Erscheinungsbild, Sicherheits- und Qualitätsstandards von Haltestellen für den Kraftfahrlinienverkehr verbessern möchten, können dafür um nicht rückzahlbare Fördermittel ansuchen.

​Förderbar im Sinne dieser Richtlinie sind Maßnahmen an Haltestellen, welche vorrangig im Kraftfahrlinienverkehr im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden:
  • Erneuerung oder Attraktivierung einer bereits bestehenden Haltestelle
  • Verbesserung des Informationssystems an einer Haltestelle
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Fahrgäste im Haltestellenbereich
  • Schaffung von überdachten Radständern im Haltestellenbereich
  • Errichtung einer neuen Haltestelle