Regelungen für Heizungsanlagen

Die Heizungsanlagenverordnung soll zusammen mit vielen anderen Maßnahmen im Land Salzburg zu einer guten Luftqualität und zum Energiesparen beitragen.
Sie wurde zuletzt am 24. März 2022 geändert.


Jede Errichtung (Einbau) und jeder Austausch einer Feuerungsanlage ist dem zuständigen Rauchfangkehrer (der Überwachungsstelle) zu melden.

Den Rauchfangkehrer, der für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie auf der Seite der Rauchfangkehrerinnung suchen. Sie können auch einen anderen Rauchfangkehrer mit dem Kehren und der Überprüfung beauftragen.
Heizgeräte mit einer Brennstoffwärmeleistung bis 400 kW (das entspricht einer Anlage für einen großen Wohnblock) müssen ein Typenschild aufweisen. Nicht typengeprüfte Heizgeräte dürfen im Bundesland Salzburg nicht verkauft und auch nicht eingebaut werden.

Achten Sie

Falls Sie den Austausch bzw. eine Erneuerung Ihrer Heizungsanlage in Betracht ziehen, erkundigen Sie sich über Förderungsmöglichkeiten und gesetzliche Regelungen bei der Energieberatung Salzburg.

Für weitere Informationen zur Heizungsanlagen-Verordnung wenden Sie sich an:
Land Salzburg Abteilung 5 - Umweltschutz Postfach 527 5010 Salzburg
Tel.: 0662/8042-4544 (Sekretariat)

Links

Bei Fragen zur Kehrhäufigkeit und zu den Kehrtarifen wenden Sie sich bitte an den Verbraucherschutz (Tel.: 0662/8042-3467)

Tipps zum Kauf und zur richtigen Nutzung von Holzheizungen sowie ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern: www.richtigheizen.at