
Die Idee von Agenda 21 ist einfach: Nur wenn die kleinsten Einheiten – die Regionen, Gemeinden, lokalen Vereine, Organisationen und letztlich jede und jeder Einzelne von uns – konkrete Schritte zu einem achtsamen Umgang mit den Lebensgrundlagen setzen, ist und bleibt unsere Welt zukunftsfähig.
Wörtlich übersetzt bedeutet agenda 21 "
was es zu tun gibt im 21. Jahrhundert" (lat.). Die Agenda 21 wurde im Jahr 1992 bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro als weltweites Programm für einen Kurswechsel in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung formuliert
und von 178 Staaten – darunter auch Österreich - beschlossen.
In Kapitel 28 dieses Beschlusses erhält die kommunale Ebene besonderes Gewicht. Darin heißt es: „Jede Gemeinde (jede Region) soll in einen Dialog mit ihren Bürger/innen, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine lokale Agenda 21, ein Leitbild für Nachhaltige Entwicklung, formulieren und umsetzen."
In allen Bundesländern wurden separate Agenda 21-Ansätze ausgearbeitet und je Bundesland eigene Leitstellen eingerichtet.
Agenda 21 in Österreich
Der erste Agenda 21-Prozess in Österreich startete 1998. Seither haben hunderte Gemeinden, Städte und Regionen im Dialog mit ihrer Bevölkerung über gemeinsame Ziele ausgetauscht und Projekte für eine lebenswerte Zukunft in ihrer Region ins Leben gerufen.
Von den zuständigen politischen ReferentInnen der Länder wurde gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft die „Gemeinsame Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ beschlossen. Ein eigenes Arbeitsprogramm dazu wird von der Arbeitsgruppe „Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agenda 21“ (kurz DNS-LA 21“) umgesetzt und gemäß seiner Strategie weiterentwickelt.
Qualitätssicherung Lokale Agenda 21 Österreich
Agenda 21-Prozesse sind erfolgreich, wenn sie über bestimmte Prozessschritte verfügen, die
professionell durchgeführt und unter breiter Beteiligung der Bevölkerung umgesetzt
werden.
Als Qualitätskriterien gelten die Agenda 21 Basisqualitäten, die von der österreichweiten Arbeitsgruppe DNS-LA 21 erarbeitet und laufend angepasst werden.
-Die aktuelle Version der Basisqualitäten 4.0 orientiert sich an den Zielvorgaben für eine Nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030.
(SDG´s - 17 Ziele für eine nachhaltige Entwcklung der Vereinten Nationen).
Nachhaltigkeit im Agenda 21-Prozess
Nachhaltige Entwicklung ("sustainable development") soll den
- ökonomischen,

- ökologischen,
- soziokulturellen,
- global-solidarischen
Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft gerecht werden, ohne dadurch zukünftigen Generationen die Möglichkeit der freien Entwicklung zu nehmen oder deren Möglichkeiten zu schmälern.
Mehr zu den Kriterien der Nachhaltigkeit in Agenda 21-Prozessen, aber auch im Alltag finden sie
hier