01) Bewerbung einer klimaschonenden Mobilität |
Die VeranstalterInnen achten bei der Planung und Durchführung der Events auf eine klimaverträgliche An- und Abreise der BesucherInnen und TeilnehmerInnen. Das heißt der Veranstaltungsort soll vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, U-Bahn, Straßenbahn), zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Falls dies nicht möglich ist, sollen umwelt- freundliche Alternativen wie Shuttledienste, Fahrradtaxidienste, Anrufsammeltaxis, Fahrgemeinschaften oder Mitfahrbör- sen angeboten oder zumindest beworben werden.
|
02) Saisonale, regionale* und vorzugsweise biologische Lebensmittel |
- Die VeranstalterInnen verwenden im Rahmen der Veranstaltung überwiegend saisonale und regionale Lebensmittel sowie regionale Getränke. Vorzugsweise sollen biologisch produzierte Produkte verwendet werden.
(Ausnahme: Länderspezifische kulinarische Veranstaltungen) - Nicht regionale Lebensmittel wie Kaffee, Tee, Kakao und Schokolade werden aus fairem Handel bezogen.
- Mindestens ein vegetarisches oder veganes Hauptgericht wird bei der Veranstaltung angeboten.
- Verwendete Fische und Meeresfrüchte stammen aus regionaler bzw. biologischer Aquakultur oder aus Wildfang mit MSC Gütesiegel.
- Keine Verwendung von aus Sicht des Tier- und Artenschutzes bedenklicher Lebensmittel
- Keine Förderung von übermäßigem Alkoholkonsum („Happy Hour")
- Leitungswasser wird nach Verfügbarkeit angeboten und entsprechend kommuniziert.
|
03) Ausgabe von Mehrweggeschirr, Gläser, Becher und -besteck |
- Für den Getränkeausschank an die Gäste/TeilnehmerInnen werden ausschließlich Porzellantassen, Gläser oder Mehrweg- kunststoffbecher verwendet.
- Für die Ausgabe von Speisen wird ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet. In Ausnahmefällen (sicherheitspolizeiliche Bestimmungen, Verfügbarkeit) können kann Einweggeschirr und -besteck aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
|
04) Einkauf von Getränken in Groß- und/oder Mehrweggebinden |
Getränke werden ausschließlich in Mehrweggebinde (Fässer, Container, Zapfanlagen, Mehrwegflaschen) eingekauft, soferndie jeweilige Getränkeart am Markt in ausreichender Vielfalt verfügbar ist.
|
05) Verwendung von Großgebinden anstelle von Portionsverpackungen bei Ketchup, Senf etc. |
Es werden Großgebinde an Stelle von Portionspackungen (Ketchup,Senf etc.) verwendet. Diese müssen auf Grund der gesetzlichen Vorgaben der Kontrolle der Ausgabestelle unmittelbar unterliegen, d.h. zum Beispiel in Sicht- und Reichweite der Ausgabestelle aufgestellt werden.
|
06) Sinnvolle und geeignete Abfalltrennung und –sammlung |
Bei der Veranstaltung sind im Gäste- und im Gastronomiebereich (Küche, Schank, Bar, Service, Back Stage, etc.) die anfal- lenden Abfälle unter Berücksichtigung des regionalen Abfalltrennsystems getrennt zu sammeln. Entsprechend gekennzeich- nete Behältnisse sind nach Art und Menge bspw. für Restmüll, Papier, Glas-, Metall- und Kunststoffverpackungen, Altspeise- fett und -öl, Biomüll zur Verfügung zu stellen.
|
07) Vermeidung von Einweg-Dekoration und Einweg-Giveaways |
- Die Dekoration wird wiederverwendet oder ist aus umweltfreundlichen oder natürlichen Materialien oder stammt von einem sozialökonomischen Betrieb.
- Wenn Give Aways angeboten werden, sind diese nur unverpackt ausgegeben und entweder aus umweltfreundlichen oder natürlichen Materialien oder stammen von einer gemeinnützigen Einrichtung, die durch den Erwerb gefördert wird.
|
08) Sparsamer Ressourcenverbrauch und erneuerbare Energie |
- Es werden nach Möglichkeit Strom und Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. Eigenversorgung (bspw. Photovoltaik) und wassersparende Sanitäreinrichtungen (bspw. Spülstopptaste) verwendet.
- Bei der Beschaffung von Reinigungsmittel und Sanitärzusatz wird auf eine entsprechende Umweltzertifizierung (z.B. Ecolabel, Umweltzeichen) der Produkte geachtet.
- Sämtliche veranstaltungsrelevante Druckwerke (Einladungen, Dokumentationen, Poster, etc.) sind nach dem Prinzip des minimalen Ressourcenaufwands angefertigt: doppelseitige Kopien, Ersatz durch elektronische Datenträger, Mail-Services, Internet, Apps, mobileticketing etc.
- Auf Special Effects, die Abfall erzeugen (Pyrotechnik, Konfetti, Deko-Schnee, Schaum, etc.) und auf die Verwendung von intensiver Außenbeleuchtung, Skybeamern etc. wird verzichtet.
|
09) Barrierefreiheit |
Auf eine barrierefreie Gestaltung der Veranstaltung ist zu achten.Mögliche Maßnahmen sind z.B. barrierefreie Parkplätze, Toiletten und freier Eintritt für notwendige Begleitpersonen.
|
10) Verwendung des Green Event Logos bei der Bewerbung |
Um auch den BesucherInnen aktiv zu zeigen, dass Sie Ihre Veranstaltung als Green Event Salzburg veranstalten, bewerben Sie diese mittels unserem Logo auf Ihren Drucksorten, Ihrer Homepage und/oder andere Medien. Weiters haben Sie die Möglichkeit, unsere Werbemittel (Beachflags, Banner) auszuborgen, um diese auf dem Veranstaltungsgelände zu verwen- den. Bitte reservieren Sie diese rechtzeitig, die Anzahl ist begrenzt.
|