Grenz-, Alarm- und Zielwerte


Immissionschutzgesetz-Luft BGBL Nr. 62/2001

Als Immissionsgrenzwert der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit in ganz Österreich gelten folgende Werte in µg/m³  (ausgenommen CO: angegeben in mg/m³):


Luftschadstoff

HMW

MW8

TMW

JMW

Schwefeldioxid

200 *)

120

Kohlenmonoxid

10

Stickstoffdioxid

200

30 **)

PM10

50 ***)

40

Blei im PM10

0,5

Benzol

5

PM2.5

25 ****)


*) Drei Halbsstundenmittelwerte pro Tag bis zu einer Konzentration von 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung des Halbstundenmittelwertes

**) Der Immissionsgrenzwert ist ab 1.1.2012 einzuhalten.............. Die Toleranzmarge von 5 µg/m³  gilt gleichbleibend ab 1.12010. Im Jahr 2012 ist eine Evaluierung der Wirkung der Toleranzmarge für die Jahre 2010 und 2011 durchzuführen. Auf Grundlage dieser Evaluierung hat der Bundesminister..... gegebenenfalls den Entfall der Toleranzmarge mit Verordnung anzuordnen.

***) pro Kalenderjahr ist folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: bis 2004 35; von 2005 bis 2009: 30; ab 2010:25.

****) ist ab 1.1.2015 einzuhalten



als Alarmwerte gelten:

Luftschadstoff

MW3

Schwefeldioxid

500 µg/m³

Stickstoffdioxid 400 µg/m³



als Zielwerte gelten:

Lufschadstoff

TMW

JMW

Stickstoffdioxid

80 µg/m³

Arsen im PM10 *)

6 ng/m³

Kadmium im PM10 *)

5 ng/m³

Nickel im PM10 *)

20 ng/m³

Benzo(a)pyren im PM10 *)

1 ng/m³

PM2.5

25 µg/m³

*) diese Zielwerte dürfen ab 31.12.2012 nicht mehr überschritten werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese Zielwerte als Grenzwerte.



Grenzwerte für Ozon:

Grenzwerte

MW1

Informationschschwelle

180 µg/m³

Alarmschwelle

240 µg/m³


Weitere Informationen über Gesetzte und Verordnungen zur Luftreinhaltung liefert das Rechtsinformationssysteme aus www.ris.bka.gv.at