Luftreinhalteprogramm 2008

Im Bundesland Salzburg sind – wie in allen anderen Bundesländern – zum Teil deutliche Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub gegeben. Dazu wurde das im Jahre 2005 beschlossene Maßnahmenpaket des Landes nun nach den neuen Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft in ein sogenanntes Programm gemäß § 9a Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) umgewandelt und aktualisiert.

Die Landesregierung nahm am 22. September 2008 in ihrer Sitzung unter Vorsitz von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller den Bericht für dieses Programm nach § 9a Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) zustimmend zur Kenntnis.

Erklärung gemäß § 9c Abs 3 IG-L:

Nach § 9c Abs 1 IG-L ist eine Umweltprüfung durchzuführen, wenn ein Programm gemäß § 9a IG-L voraussichtliche Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete hat. Weiters ist eine Umweltprüfung durchzuführen, wenn ein Programm einen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten festlegt und die Umsetzung des Programms voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben wird.
Dieses Programm gemäß § 9a IG-L wird voraussichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete haben und es legt keinen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten fest.
Bei der Umsetzung des Programms können negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgeschlossen werden, weswegen keine Umweltprüfung gemäß § 9c IG-L durchzuführen ist.

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