Personal von Problemstoffsammelstellen

Das Personal von Problemstoffsammelstellen muss gem. § 26 Abs. 4 AWG 2002 spezielle fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Daher wird vom Amt der Salzburger Landesregierung seit 1995 ein Grundkurs für das Betriebspersonal von Recyclinghöfen angeboten.

Derzeit sind keine Kurstermine anberaumt.