Jahresabfallbilanz für Abfallsammler und Abfallbehandler

Gemäß Verordnung über Jahresabfallbilanzen (AbfallbilanzV), BGBl II Nr. 497/2008  hat jeder Abfallsammler und/oder -behandler bis zum 15. März eine Zusammenfassung der übernommenen / verarbeiteten / übergebenen Abfälle im Wege des EDM-Portals an den Landeshauptmann zu übermitteln.

Für jene Betriebe, welche über keine enstprechende Aufzeichungssoftware verfügen, wurde im Auftrag des Lebensministeriums und des Landes Salzburg die Software eADok (elektronische Abfalldokumentation) entwickelt und steht allen Betrieben in Österreich kostenlos zur Verfügung.

Stand: 2023-08-18 (KR)