Inhalt
Das Referat Umweltbezogenes Anlagenrecht ist die zuständige Behörde für Verfahren gemäß AWG 2002, ALSAG und U-IG.
Wir stellen Ihnen hier die notwendigen Unterlagen (Checklisten und Formulare) zur Verfügung.
Damit Ihre Ansuchen, Anträge, Anfragen etc, also alle an die Behörde gerichteten Eingaben rechtswirksam eingebracht sind, müssen sie an unser offizielles Postfach gesendet werden:
Land Salzburg
Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
Referat 5/04 Umweltbezogenes Anlagenrecht
Postfach 527, A-5010 Salzburg
Oder elektronisch an anlagen-umweltrecht@salzburg.gv.at
Stand 2023-02-07 (KR)