Behörde (AWG)

​Das Referat Umweltbezogenes Anlagenrecht ist die zuständige Behörde für Verfahren gemäß AWG 2002, ALSAG und U-IG.
Wir stellen Ihnen hier die notwendigen Unterlagen (Checklisten und Formulare) zur Verfügung.

Damit Ihre Ansuchen, Anträge, Anfragen etc, also alle an die Behörde gerichteten Eingaben rechtswirksam eingebracht sind, müssen sie an unser offizielles Postfach gesendet werden:

Land Salzburg

Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe

Referat 5/04 Umweltbezogenes Anlagenrecht

Postfach 527, A-5010 Salzburg

Oder elektronisch an  anlagen-umweltrecht@salzburg.gv.at

Stand 2023-02-07 (KR)