Inhalt
Die Novelle der Abfallbehandlungspflichten-Verordnung bringt mit Anfang Oktober 2017 weitreichende Änderungen bei der Batteriesammlung. Dabei werden folgende neue Fraktionen gesammelt werden:
- Gemischte Batteriefraktion: Konsumbatterien (AAA, AA bis 9-V-Block, Knopfzellen und dergleichen); Sammlung im Sammelgefäß für die gemischte Batteriesammlung
- Kleine und große Lithium-Batterien (jedenfalls Handyakkus und größer); Sammelgefäß ist das Lithium-Batterien-Sammelfass; freiliegende Pole oder Kontakte sind abzukleben
- Beschädigte Lithium-Batterien; Sammelgefäß ist das Lithium-Batterien-Sammelfass; Batterien werden getrennt in einen extra Plastiksack eingepackt
- Elektroaltgeräte welche nicht entnehmbare Li-Batterien mit mehr als 0,5kg enthalten
Die neuen Bestimmungen und die Umsetzung der Sammlung am Recyclinghof sind in der Zusammenfassung Li-Batterien am Recyclinghof dargestellt. Weiters wurden von den Sachverständigen der Länder Vorgaben für die Sammlung am Recyclinghof abgestimmt. Die Vorgaben des ADR zum Transport von Li-Batterien wurden zusammengefasst.
Um das Bewusstsein der Bevölkerung für die Risiken im Umgang mit Li-Batterien bzw bei der Entsorgung zu steigern wurde ein Info-Plakat zu Li-Batterien erstellt, das durch Gemeinden und Abfallverbände frei genutzt werden kann.