Altstoffe

Altstoffe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetztes sind Abfälle, welche getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden, oder Stoffe, die durch eine Behandlung aus Abfällen gewonnen werden, um diese Abfälle nachweislich einer zulässigen Verwertung zuzuführen. Auf den Recyclinghöfen werden „Siedlungsabfälle", also Abfälle aus privaten Haushalten oder haushaltsähnliche Abfälle, von den Gemeinden bzw. Abfallwirtschaftsverbänden gesammelt.

Die Organisation der Altstoffsammlung in den Gemeinden und am Recyclinghof erfolgt durch die Gemeinden bzw. Abfallwirtschaftsverbände. Daher gibt es erhebliche Unterschiede bei der Art der Sammlung, den gesammelten Fraktionen und der Organisation. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihren Abfall- und Umweltberatern.

Grundsätzlich werden folgende Fraktionen zu den Altstoffen gezählt:

  • Alteisen
  • Altholz
  • Altholz unbehandelt
  • Altkleider und Schuhe
  • Altpapier
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Baurestmassen
  • Baustyropor
  • Cartridges und Tintenpatronen
  • Flachglas
  • Grasschnitt - Mähgut
  • Hart-Kunststoffe
  • Kabel
  • Mineralischer Bauschutt
  • Nichteisen-Metalle
  • PVC-Bodenbeläge
  • Reifen
  • Reifen mit Felgen
  • Röntgenbilder
  • Speisefette und Speiseöle
  • Sperrmüll