Beteiligungspflicht von Betrieben an der Abfallabfuhr der Gemeinde

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Allgemeine Informationen

<![CDATA[<p>Jeder Liegenschaftseigentümer (Nutzungsberechtigte), somit auch ein Unternehmen/Betrieb, hat sich für die bei ihm anfallenden Siedlungsabfälle (Restmüll, Sperrmüll, Biomüll, Altpapier und andere Altstoffe) an der Abfallabfuhr der Gemeinde zu beteiligen.</p> <p>Die Gemeinde stellt dafür Sammeleinrichtungen zur Verfügung &ndash; Behälter, Sammelinseln, Recyclinghof etc; der Liegenschaftseigentümer (Nutzungsberechtigte) hat sich dieser Sammeleinrichtungen zu bedienen. Das System der getrennten Sammlung (von Siedlungsabfällen) wird durch die Gemeinde in ihrer (Abfallabfuhrordnung) vorgegeben; dabei ist das Einbringen von Abfällen in andere als für die jeweilige Abfallart vorgesehene Sammeleinrichtungen verboten.</p> <p>Für die abfallwirtschaftlichen Leistungen der Gemeinde entsteht ein Gebührenanspruch (der Gemeinde); der Liegenschaftseigentümer (Nutzungsberechtigte) hat eine Abfallwirtschaftsgebühr zu entrichten, die ihm von der Gemeinde vorgeschrieben wird.</p> ]]>

Voraussetzungen

<![CDATA[<p>Keine;</p> <p>Nutzungsmöglichkeit einer Liegenschaft in der Gemeinde</p> ]]>

Erforderliche Unterlagen

<![CDATA[<p>keine</p> ]]>

Verfahrensablauf

<![CDATA[<p>Mit Beginn der Nutzung einer Liegenschaft entfaltet die Beteiligungspflicht für Siedlungsabfälle an der Abfallabfuhr der Gemeinde ihre Wirksamkeit.</p> <p>Die Gemeinde wird von sich aus aktiv und ermittelt (je nach Art und Größe des Unternehmens) die gem. der (Abfall)Abfuhrordnung der Gemeinde erforderliche Anzahl an Sammelbehältern auf der Liegenschaft und informiert über andere nutzbare Sammeleinrichtungen (Sammelinseln, Recyclinghof, Problemstoffsammelstelle etc) sowie sonstige abfallwirtschaftliche Leistungen (zB Abfallberatung) der Gemeinde.</p> <p>Die Gemeinde schreibt dem Liegenschaftseigentümer (Nutzungsberechtigten) eine Abfallwirtschaftsgebühr mittels Zahlungsauftrag vor.</p> ]]>

Kosten

<![CDATA[<p>Entrichtung einer Abfallwirtschaftsgebühr, die von jeder Gemeinde autonom (im eigenen Wirkungsbereich) festgelegt und in der (Abfall)Abfuhrordnung der Gemeinde veröffentlicht wird.</p> ]]>

Fristen

<![CDATA[<p>Ab Nutzung der Liegenschaft;</p> <p>Entstehen des Gebührenanspruchs der Gemeinde: ab 1. des darauffolgenden Monats</p> ]]>

Rechtsgrundlagen

<![CDATA[<p>Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz, insbesondere &sect; 12 und &ldquo; 18ff</p> <p><a href="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&amp;Gesetzesnummer=10001126">https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&amp;Gesetzesnummer=10001126</a></p> ]]>

Rechtsbehelfe

<![CDATA[<p>Gegen den Zahlungsauftrag der Gemeinde kann vom Gebührenschuldner (Liegenschaftseigentümer, Nutzungsberechtigte) innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erhoben warden; damit tritt der Zahlungsauftrag außer Kraft und die Abfallwirtschaftsgebühr wird mit Bescheid vorgeschrieben.</p> <p>Gegen diesen Bescheid kann bei der jeweiligen Gemeindevertretung berufen werden. Der weitere Instanzenzug führt (mittels Beschwerde) zum Landesverwaltungsgericht.</p> ]]>

Zusätzliche Informationen

<![CDATA[<p>Auf der jeweiligen Homepage der Gemeinde, in der sich die genutzte Liegenschaft befindet</p> ]]>

Zuständige Stelle

<![CDATA[<p>Die jeweilige Gemeinde, in der sich die genutzte Liegenschaft befindet</p> ]]>

Authentifizierung und Signatur

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Hilfs- und Problemlösungsdienste

<![CDATA[<p>Die jeweilige Gemeinde, in der sich die genutzte Liegenschaft befindet bzw die die jeweilige Gemeinde zuständigen Abfall- und Umweltberater</p> <p><a href="https://www.salzburg.gv.at/themen/umwelt/abfall/abfallwirtschaft/kommunale-abfallwirtschaft/abfall-und-umweltberater">https://www.salzburg.gv.at/themen/umwelt/abfall/abfallwirtschaft/kommunale-abfallwirtschaft/abfall-und-umweltberater</a></p> ]]>

Zum Formular

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Für den Inhalt verantwortlich

<![CDATA[<p>Amt der Salzburger Landesregierung</p> <p>Abteilung 5</p> <p>Referat für Abfallwirtschaft und Umweltrecht</p> <p><a href="mailto:abfallwirtschaft@salzburg.gv.at">abfallwirtschaft@salzburg.gv.at</a></p> ]]>

Datenschutzrechtliche Informationen

<![CDATA[<p>https://www.salzburg.gv.at/presse/rechtliche-hinweise/datenschutz</p> ]]>

Letzte Aktualisierung

13.01.2021