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Die Salzburger Sporthilfe wurde 1995 als Serviceleistung des Landes zur Förderung heimischer Athleten ins Leben gerufen. Sie ist als Ergänzung zur Österreichischen Sporthilfe gedacht und verfolgt das Ziel, jene Leistungsphase zu überbrücken, die für die Sportler aufgrund des Fehlens anderer Unterstützungen meistens sehr kostenintensiv ist. Das Hauptaugenmerk der Salzburger Sporthilfe gilt dem Nachwuchs, bei entsprechenden Leistungen können jedoch auch AthletInnen der Allgemeinen Klasse gefördert werden.
Mit 1.1.2020 gelten für die Salzburger Sporthilfe neue Richtlinien (Download siehe unten). Weitere Informationen dazu finden sie auch unter: "Neues Jahr bringt mehr Landesgeld für Spitzensportler".
Alle Sportlerinnen und Sportler, die ab dem Jahr 2016 durch die Salzburger Sporthilfe gefördert wurden, müssen zur weiteren Behandlung ihres neuen Förderungsantrages die Bestätigung über die Durchführung der verpflichtenden sportmedizinischen Untersuchung (Formular siehe unten) einreichen.