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Die Salzburger Sporthilfe wurde 1995 als Serviceleistung des Landes zur Förderung heimischer Athleten ins Leben gerufen. Sie ist als Ergänzung zur Österreichischen Sporthilfe gedacht und verfolgt das Ziel, jene Leistungsphase zu überbrücken, die für die Sportler aufgrund des Fehlens anderer Unterstützungen meistens sehr kostenintensiv ist. Das Hauptaugenmerk der Salzburger Sporthilfe gilt dem Nachwuchs, bei entsprechenden Leistungen können jedoch auch AthletInnen der Allgemeinen Klasse gefördert werden.
Alle Sportlerinnen und Sportler, die ab dem Jahr 2016 durch die Salzburger Sporthilfe gefördert wurden, müssen zur weiteren Behandlung ihres neuen Förderungsantrages die Bestätigung über die Durchführung der verpflichtenden sportmedizinischen Untersuchung (Formular siehe unten) einreichen.
Bezieherinnen
und Beziehern der Salzburger Sporthilfe steht auch das Massageservice offen.
Die Details dazu finden Sie in den Richtlinien der Salzburger Sporthilfe in §
15 Abs. 4 (unten im Download) und im Begleitschreiben zu den Zusageschreiben.
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